Geschäftsbedingungen
«Stella Donna»
1. Name
Der Club «Stella Donna» entspricht einer einfachen Gesellschaft nach OR Art. 530 der den rechtlich geschützten Namen «Stella Donna» trägt und in der Schweizerischen Markenregister eingetragen ist.
2. Sitz
Der Sitz der einfachen Gesellschaft ist in Magden (AG). Inhaberin der Rechte von «Stella Donna» ist Frau Monika Schmid, CH-4312 Magden.
3. Zweck
Die einfache Gesellschaft bezweckt die Organisation von «Stella Donna». Sie ist eine Non-Profit-Gesellschaft.
4. Mitglieder
«Stella Donna» ist politisch wie auch konfessionell neutral. Er verfolgt keine feministischen Ziele und ist nicht männerfeindlich. Mitglieder können nur Frauen ab 30 werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitglieder
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitglieder von «Stella Donna».
2. Mitgliederbeitrag
Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages erwirken die eingetragenen Mitglieder das Recht, an den ausgeschriebenen Veranstaltungen teilzunehmen.
(Die jeweiligen Veranstaltungskosten sind nicht im Mitgliederbeitrag enthalten). Das Clubjahr beginnt am 1. August und endet jeweils am 30. Juni
3. Kündigung
Eine Kündigung als Mitglied bei «Stella Donna» muss bis spätestens auf den 31. April mittels eingeschriebenen Brief erfolgen, ansonsten die Mitgliedschaft sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.
4. Anmeldung an Veranstaltungen
Die Anmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Mit der vollumfänglichen und fristgerechten Bezahlung der gestellten Rechnung erwirken die Mitglieder das Recht, an den einzelnen Veranstaltungen von «Stella Donna» teilzunehmen. Aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen können die Teilnehmenden keine finanziellen Ansprüche gegen- über «Stella Donna» ableiten.
5. Annullierung der definitiven Anmeldung
Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhebt «Stella Donna» eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.–. Erfolgt der Rücktritt später oder bei Nicht-Erscheinen, schulden die Teilnehmenden den gesamten Rechnungsbetrag.
6. Absage, Verschiebung von Veranstaltungen
Liegen zu wenige Anmeldungen vor, kann eine Veranstaltung bis eine Wochen vor dessen Beginn abgesagt werden. Daraus entstehen für die Angemeldeten keine Ansprüche gegenüber von «Stella Donna». Gleiches gilt für den Fall, dass höhere Gewalt, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen etc. eine Veranstaltung verunmöglichen. Der Rechnungsbetrag wird vollumfänglich zurückerstattet.
7. Kosten
Gestellte Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars verpflichten sich die Teilnehmenden, die vereinbarten Veranstaltungsrechnungen vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist «Stella Donna» nicht verpflichtet, die Angemeldeten der Veranstaltung zuzulassen. Bei Nichtbezahlen der Rechnungen, werden ausgestellte Mahnungen jeweils zusätzlich mit Fr. 20.– belastet und es kann zum sofortigen Ausschluss von «Stella Donna» führen, wobei die offenen Rechnungen und auch der Mitgliederbeitrag für das laufende Jahr (ab 1. August auch das folgende Jahr) weiterhin geschuldet bleiben.
8. Teilnahme an den Veranstaltungen
Fallen einzelne Veranstaltungen (z.B. infolge Erkrankungen von Schauspieler, Autoren) aus, dann werden frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot angeboten. Es lassen sich keine Ansprüche gegenüber «Stella Donna ableiten. Ebenso lassen sich aus der Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen keine finanziellen Ansprüche gegenüber «Stella Donna» ableiten.
9. Pflichten
Um die Mitgliedschaft von«Stella Donna»-Frauen und deren privaten Bereich vor Missbrauch zu schützen, ist es den Mitgliedern von «Stella Donna» strikt untersagt, den Club oder die im Interno veröffentlichen persönlichen Mitgliedsdaten für eigene Ziele zu verwenden oder zur Akkuirierung für Firmen und Organisationen, Vereinen oder eigenen Veranstaltungen zu missbrauchen. Auch dürfen ohne schriftliche Zustimmung von «Stella Donna» während den Veranstaltungen keinerlei Werbeunterlagen an Mitglieder verteilt werden. Eine Verletzung der oben genannten Punkte kann für die betreffende Person einen sofortigen Ausschluss von «Stella Donna» und einen Schadenersatz nach sich ziehen.
Magden, 9. November 2008 – © «Stella Donna» 2007 – 2008
